Betriebsreglement
1. Zweck
Dieses Reglement dient als Grundlage für die Benützung der Räumlichkeiten im Kursaal Engelberg und regelt das Verhältnis zwischen der Kursaal Engelberg AG (nachstehend Vermieterin) und interessierten Raumbenützern (nachstehend Mieter).
2. Verwendungszweck
Die Räumlichkeiten sollen sowohl den einheimischen Vereinen und Institutionen sowie touristischen Anbietern als auch auswärtigen Interessenten zur Nutzung für Anlässe und Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich betreibt und vermietet die Vermieterin den Kursaal nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Entsprechend werden auch die Gebühren festgelegt. Einheimische Vereine können den Kursaal inklusive Nebenräumen für einen Anlass pro Jahr zu Vorzugskonditionen mieten.
3. Räumlichkeiten
| Räumlichkeiten | Einrichtung | Sitzplätze ca. |
|---|---|---|
| Grosser Saal | Bankett mit runden Tischen | 176 |
Bankett mit eckigen Tischen | 260 | |
Bankett mit eckigen Tischen, inkl. Balkon | 300 | |
Konzert | 400 | |
| Seminarbestuhlung | 220 | |
| Foyer | Stehapéro | 100 |
| Galerie | Konzert | 70 |
| Sitzungszimmer OG Ost | 10 – 20 | |
| Sitzungszimmer OG West | 30 – 50 | |
| Bühne, Künstlergarderoben, Küche/Abwaschraum |
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen als entsprechendem Fassungsvermögen Einlass gewährt wird. Verbindlich sind die von der Vermieterin angegebenen Höchstzahlen.
4. Saalvergebung
Das Saalreglement bildet einen integrierten Bestandteil des Mietvertrages und muss vom Mieter eingehalten werden.
Die Vergabe der Räumlichkeiten für Veranstaltungen erfolgt durch die Vermieterin.Im Sinne einer reibungslosen Planung ist der ständige gegenseitige Informationsaustausch zwischen Mieter und Vermieterin notwendig.
Besteht der begründete Verdacht, dass Benützer oder Anlässe zu berechtigten Klagen Anlass geben, kann durch die Vermieterin eine Benützungssperre verfügt werden.
5. Terminfestlegung
Bis spätestens am 31. März eines jeden Jahres können die ortsansässigen Vereine, Gesellschaften und Institutionen die Verträge für die Saalbenützung für das kommende Jahr absschliessen. Alle Termine müssen vorgängig anlässlich einer Besprechung zwischen der Vermieterin und den interessierten Mietern abgestimmt und geklärt werden. Dies gilt erstmals per 31. März 2011 für das Jahr 2012.
Alle nach dieser Beschlussfassung freien Tage stehen weiteren Interessenten zur Verfügung. Wichtig: Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt.
Bei Terminkonflikten ist die Vermieterin bemüht, mit den entsprechenden Mietern eine tragbare Lösung zu finden.
6. Vertragsabschluss
Jede Reservation wird in einem Vertrag zwischen Vermieterin und Mietern geregelt. Der Vertrag erlangt seine Gültigkeit mit den nötigen Unterschriften und ist nach Unterzeichnung umgehend der Vermieterin zuzustellen.
7. Bewilligungen, Gebühren und Zahlung, Annullationen
Der separate Gebührentarif im Anhang ist integrierter Bestandteil dieses Reglements.
Der Mietpreis setzt sich aus verschiedenen Positionen, die im Gebührentarif aufgeführt sind, zusammen. Der Mietpreis ist im Mietvertrag festzulegen.
Zahlungen: Nach Vertragsabschluss wird dem Mieter ein Betrag von 50 % der Mietkosten in Rechnung gestellt und muss innert 10 Tagen bezahlt werden, ansonsten der Vertrag hinfällig wird. Die Vermieterin wird danach ca 8 Wochen vor dem Anlass den Restbetrag in Rechnung stellen, welcher mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung bezahlt sein muss.
Der Mieter hat sämtliche Bewilligungen selbst einzuholen (Bsp. Bewilligung für Gelegenheitswirtschaft, Verlängerung etc.). Sämtliche Bewilligungskosten und allfällige weitere Gebühren (Bsp. SUISA) gehen zu Lasten des Mieters.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, behält sich die Vermieterin vor, eine Umtriebsentschädigung in Rechnung zu stellen. Die Annullationskosten berechnen sich wie folgt:
- Rücktritt vom Vertrag zwischen Vertragsabschluss und 120 Tagen vor Anlass: 50 % der im Vertrag festgelegten Buchungen
- Rücktritt vom Vertrag zwischen 120 und 90 Tagen vor Anlass: 75 % der im Vertrag festgelegten Buchungen
- Rücktritt vom Vertrag zwischen 90 und 0 Tagen vor Anlass: 100 % der im Vertrag festgelegten Buchungen.
8. Gesetzliche Bestimmungen/Feuerpolizei
Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften für Veranstaltungen zu erfüllen und die diesbezügliche Verantwortung und die Kosten zu übernehmen.
Falls die ordnungsgemässe Durchführung einer Veranstaltung es erfordert, hat der Mieter auf eigene Kosten den Einsatz von Türwachen zu veranlassen. Der Entscheid zum Stellen einer Brandwache wird durch die Vermieterin gefällt.
9. Dekoration und Raumgestaltung
Dekorationen dürfen nur mit dem Einverständnis der Vermieterin angebracht werden. Es gelten die feuerpolizeilichen Weisungen.
Mechanische Befestigungen an den Wänden und dem Mobiliar sind nicht erlaubt. Das Verkleben von Fensterflächen sowie das Verstellen von Aus- und Eingängen ist untersagt.
Plakate und so weiter dürfen nur an den dafür bestimmten Stellen angebracht werden. Das Aufkleben an den Wänden, Fassaden und Durchgängen ist verboten.
10. Unterhaltungsstände
Unterhaltungsstände irgendwelcher Art, wie Schiess- oder Ballwurfbuden, etc. dürfen in allen zur Benützung überlassenen Räumlichkeiten und Plätzen nur mit schriftlicher Bewilligung der Vermieterin geführt werden.
11. Bestuhlung
Der Saal wird dem jeweiligen Mieter durch die Vermieterin mit der im Mietvertrag geregelten Bestuhlung überlassen. Eine allfällig gewünschte Änderung der Bestuhlung ist mit Kostenfolge bei der Vermieterin zu beantragen.
Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag und unter Anleitung der Vermieterin die Bestuhlung oder eine Änderung der Bestuhlung durch den Mieter selber vorzunehmen.
12. Lokalitäten
Sämtliche Lokalitäten werden dem Mieter in tadellosem Zustand überlassen und ist nach Beendigung des Anlasses gemäss vertraglich vereinbartem Zustand der Vermieterin zu übergeben.
Technische Anlagen werden durch eine fachlich ausgewiesene und von der Vermieterin anerkannten Person mit Kostenfolge bedient. Der Techniker erstellt über seine Präsenzzeit einen Rapport. Dem Mieter wird aufgrund des erstellten Rapportes Rechnung gestellt. Die Präsenzzeit gilt als Arbeitszeit.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages werden auch die Bühne und Nebenräume terminlich fixiert. Ebenfalls sind Spezifikationen, soweit bekannt, aufzuführen.
Detailabsprachen mit der Vermieterin bezüglich Spezialinstallation sind vorgängig festzulegen.
13. Auf- und Abbau
Die für den Auf- und Abbau der Ausstellungsgegenstände und Einrichtungen benötigten Tage gelten als zahlungspflichtige Miettage. Erfolgt der Auf- und insbesondere Abbau nicht zu dem im Mietvertrag festgesetzten Zeitpunkt, so ist die Vermieterin berechtigt, notwendige Arbeiten selbst vorzunehmen. Der Aufwand wird dem Mieter verrechnet.
Mieter stehen normale Beleuchtung sowie Anschlüsse für Lichtstrom zur Verfügung.
Zusätzlich benötigte Installationen (Strom, Telefon, Internet, Übersetzung, Fernsehen etc.) dürfen nur mit Zustimmung der Vermieterin und durch die von ihr bezeichneten Fachleute ausgeführt werden.
14. Aufsicht bei Veranstaltungen
Sollte eine Veranstaltung länger als bis 02.00 Uhr dauern, so wird dem Veranstalter die Aufsicht durch das Personal des Kursaales mit CHF 100.-- pro Stunde in Rechnung gestellt.
15. Beanstandung
Reklamationen und Beanstandungen sind schriftlich an die Vermieterin zu richten.
16. Apparate und Reinigung
Die Übernahme der Räumlichkeiten und Apparaturen sowie die Rückgabe werden auf Wunsch in einem Protokoll festgehalten. Allfällige Beanstandungen sind vor Ort vorzunehmen.
Die Benützung der Apparaturen und Geräte muss den Betriebsanleitungen entsprechen.
Der Mieter hat die Räumlichkeiten in besenreinem Zustand zurückzugeben. Die ordentliche Reinigung und Sauberhaltung der angemieteten Räume und Apparaturen ist grundsätzlich Sache der Vermieterin. Für Reinigungsarbeiten nach Veranstaltungen, welche über das normale Mass hinausgehen, ist die Vermieterin berechtigt, den Mehraufwand dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Die Entsorgung von Schachteln, Broschüren, Prospektmaterial etc. ist Sache des Mieters. Sollte dies nicht erfolgen, werden die zusätzlichen Entsorgungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter hat in Absprache mit der Vermieterin die Möglichkeit, die Reinigung der Räumlichkeiten und Apparate selber vorzunehmen. Zusätzliche Reinigungsarbeiten aufgrund mangelhafter Reinigung durch den Mieter werden durch die Vermieterin vorgenommen und in Rechnung gestellt.
17. Haftung/Versicherung
Jeder Mieter muss eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen können. Sämtliche Lokale und Einrichtungen sowie das Mobiliar und die Geräte werden in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt.
Stellt der Mieter bei der Übernahme der Räumlichkeiten Mängel fest, hat er diese unverzüglich der Vermieterin zu melden. Erfolgt keine Meldung, wird ein einwandfreier Zustand angenommen.
Jede Haftung für Garderobenständer, Kulissen, Ausstellungsgegenstände und Einrichtungen sowie für Unfälle und Schäden wegen Missachtung von Vorschriften wird abgelehnt. Für Beschädigungen haftet grundsätzlich der Mieter. Hauswart und Techniker sind verpflichtet, festgestellte Beschädigungen sofort der Vermieterin zu melden.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die an Räumen, Einrichtungen und am Mobiliar sowie an Geräten entstehen, unabhängig davon, ob die Verursacher zu den Organisatoren oder zu den Besuchern gehören.
Eingebrachtes Gut ist gegen alle möglichen Risiken vom Veranstalter (Mieter) zu versichern. Die Bewachung von Ausstellungen und eingebrachtem Gut ist Sache des Mieters.
Wird ein Schlüssel abgegeben, so muss dieser der Vermieterin am Ende der Veranstaltung unter Gegenzeichnung zurückgegeben werden. Bei Verlust haftet der Mieter für evtl. eine neue Schliessanlage.
18. Ruhe/Ordnung
Der Mieter ist für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung innerhalb und ausserhalb der Räumlichkeiten verpflichtet. Ist der ordentliche Betrieb oder die Sicherheit von Personen aufgrund von unwahren oder unvollständigen Angaben über Inhalt und Verlauf eines Anlasses gefährdet, behält sich die Vermieterin das Recht vor, frist- und entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.
6390 Engelberg, Juni 2011/hrs
